2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.12.2014 – II B 115/14

Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Vollziehungsaussetzung einer Zurückweisungsverfügung nach § 80 Abs. 5 AO nimmt nicht das Ergebnis des Verfahrens in der Hauptsache vorweg. Wird in der Hauptsache entschieden, dass die Zurückweisung des Bevollmächtigten zu Recht erfolgt ist, sind die nach der Zurückweisung vorgenommenen Verfahrenshandlungen des Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 8…

Leitsatz

  1. NV: Die Vollziehungsaussetzung einer Zurückweisungsverfügung nach § 80 Abs. 5 AO nimmt nicht das Ergebnis des Verfahrens in der Hauptsache vorweg. Wird in der Hauptsache entschieden, dass die Zurückweisung des Bevollmächtigten zu Recht erfolgt ist, sind die nach der Zurückweisung vorgenommenen Verfahrenshandlungen des Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 8 Satz 2 FGO unwirksam .
  2. NV: Aufgrund des beim EuGH anhängigen Verfahrens C- 342/14, das die Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen von Steuerpflichtigen in Deutschland betrifft, kann bei einem vergleichbaren Sachverhalt nach § 69 Abs. 3 FGO eine Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO gewährt werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 19. September 2014, Az: 9 V 2144/14, Beschluss

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