1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.01.2012 – I S 16/11 (PKH)

Einbeziehung des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten bei der Berechnung von PKH

Aus dem Leitsatz

NV: Zum einsetzbaren Vermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO zählt auch ein realisierbarer Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten. Ein solcher Anspruch ist nicht realisierbar, wenn dem verpflichteten Ehegatten seinerseits PKH in Raten zu bewilligen wäre.

Leitsatz

NV: Zum einsetzbaren Vermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO zählt auch ein realisierbarer Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten. Ein solcher Anspruch ist nicht realisierbar, wenn dem verpflichteten Ehegatten seinerseits PKH in Raten zu bewilligen wäre.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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