BFH, Urteil vom 10.10.2018 – I R 67/16
Aus dem Leitsatz
1. NV: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die ein Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland, aus einer Tätigkeit auf dem französischen Territorium des Flughafens Basel-Mulhouse-Freiburg erzielt, unterfallen abkommensrechtlich Art. 13 DBA-Frankreich 1959/1969/2001. Sind die Voraussetzungen der Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA…
Leitsatz
- NV: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die ein Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland, aus einer Tätigkeit auf dem französischen Territorium des Flughafens Basel-Mulhouse-Freiburg erzielt, unterfallen abkommensrechtlich Art. 13 DBA-Frankreich 1959/1969/2001. Sind die Voraussetzungen der Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich nicht erfüllt, steht das Besteuerungsrecht Frankreich zu (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich), so dass die Einkünfte bei einer inländischen Veranlagung steuerfrei zu stellen sind (Art. 20 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 DBA-Frankreich) .
- NV: Hat der Steuerpflichtige nicht nachgewiesen, dass Frankreich auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass dort auf diese Einkünfte Steuern gezahlt wurden, sind die Einkünfte nach § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG in die Ermittlung der inländischen Bemessungsgrundlage einzubeziehen .
- NV: Die in der Schweiz aufgrund der Vortäuschung eines dort bestehenden Wohnsitzes erhobenen und entrichteten Steuern sind nicht nach § 34c Abs. 6 Satz 6 i.V.m. Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007 bei der Ermittlung der Einkünfte wie Werbungskosten abzuziehen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
- Die Revision des Klägers wird zurückgewiesen.
- Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. Juni 2016 3 K 3089/13 im Hinblick auf die Streitjahre 2007 und 2009 aufgehoben. Die Klage wird insoweit abgewiesen.
- Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2016, Az: 3 K 3089/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 19 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 34c Abs. 3 EStGSteuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
- § 34c Abs. 6 S. 6 EStGSteuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
- § 50d Abs. 8 EStGAnwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Art. 13 Abs. 1 DBA FRA
- Art. 13 Abs. 5 DBA FRA
- Art. 20 Abs. 1 DBA FRA
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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