1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Vorlagebeschluss vom 10.01.2012 – I R 66/09

Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override (§ 50d Abs. 8 EStG 2002/2004)? - Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland in der Form eines Zustimmungsgesetzes

Aus dem Leitsatz

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als hierdurch für die Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die völkerrechtlich in einem…

Leitsatz

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als hierdurch für die Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die völkerrechtlich in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbarte Freistellung der Einkünfte (hier: nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 DBA-Türkei 1985 i.V.m. dem dazu ergangenen Zustimmungsgesetz vom 27. November 1989) bei der Veranlagung ungeachtet des Abkommens nur gewährt wird, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 30. Juni 2009, Az: 6 K 1415/09, Urteil; nachgehend BFH, 10. Juni 2015, Az: I R 66/09, Beschluss; nachgehend BVerfG, 15. Dezember 2015, Az: 2 BvL 1/12, Beschluss; nachgehend BFH, 29. Juni 2016, Az: I R 66/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 50d Abs. 8 S. 1 EStGAnwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • § 19 EStGNichtselbständige Arbeit
  • Art. 15 Abs. 1 DBA TUR
  • Art. 23 Abs. 1 Buchst. a S. 1 DBA TUR
  • Art. 26 DBA TUR
  • Art. 30 Abs. 2 DBA TUR
  • § 2 Abs. 1 AOVorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen
  • Art. 2 Abs. 1 GG
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 20 Abs. 3 GG
  • Art. 25 GG
  • Art. 59 Abs. 2 GG
  • Art. 100 Abs. 1 GG
  • § 80 BVerfGG

Prüfungsrelevanz

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