1. SenatNV
BFH, Urteil vom 27.07.2011 – I R 56/10
Erstattung von Abzugsteuer
Aus dem Leitsatz
1. NV: Im (nachgelagerten) Erstattungsverfahren (§ 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG 1997) können nur solche Ausgaben steuermindernd berücksichtigt werden, die nach den unionsrechtlichen Maßgaben zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer Abzugsteuer abzugsfähig gewesen wären. Der damit erforderliche unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang mit den…
Leitsatz
- NV: Im (nachgelagerten) Erstattungsverfahren (§ 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG 1997) können nur solche Ausgaben steuermindernd berücksichtigt werden, die nach den unionsrechtlichen Maßgaben zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer Abzugsteuer abzugsfähig gewesen wären. Der damit erforderliche unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang mit den abzugsteuerpflichtigen Einnahmen ist vom Erstattungsgläubiger darzulegen.
- NV: Zur unionsrechtskonformen Berechnung des Steuersatzes.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 28. April 2010, Az: 2 K 7370/01, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10c EStGSonderausgaben-Pauschbetrag
- § 12 Nr. 3 EStGNicht abzugsfähige Ausgaben
- § 32a Abs. 1 EStGEinkommensteuertarif
- § 50 Abs. 3 S. 2 EStGSondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
- § 50 Abs. 5 S. 4 Nr. 3 EStGSondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
- § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStGSteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStGSteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 50a Abs. 4 S. 4 EStGSteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- Art. 56 AEUV
- Art. 57 AEUV
- § 90 Abs. 2 AOMitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 162 AOSchätzung von Besteuerungsgrundlagen
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