BFH, Beschluss vom 17.02.2010 – I R 38/09
Aus dem Leitsatz
NV: Für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand reicht es nicht aus, wenn ohne nähere Substantiierung vorgetragen wird, die Übersendung des verspätet eingegangenen fristgebundenen Schriftsatzes habe eine "fachkundige, in den Details des Faxgerätes eingewiesene Person" vorgenommen. Die den Antrag begründenden Tatsachen sind mit geeigneten…
Leitsatz
NV: Für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand reicht es nicht aus, wenn ohne nähere Substantiierung vorgetragen wird, die Übersendung des verspätet eingegangenen fristgebundenen Schriftsatzes habe eine "fachkundige, in den Details des Faxgerätes eingewiesene Person" vorgenommen. Die den Antrag begründenden Tatsachen sind mit geeigneten Mitteln glaubhaft zu machen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 22. Januar 2009, Az: 3 K 3173/05 F, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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