BFH, Urteil vom 25.10.2023 – I R 35/21
Aus dem Leitsatz
1. Führen ausländische professionelle Musik- oder Theaterensembles im Inland Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, kann die das Honorar schuldende Konzertdirektion im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht allein…
Leitsatz
- Führen ausländische professionelle Musik- oder Theaterensembles im Inland Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, kann die das Honorar schuldende Konzertdirektion im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht allein mit der Behauptung von Einbehalt und Abführung der Steuer absehen, den Ensembles fehle es an der Gewinnerzielungsansicht, weil sie ohne staatliche Zuschüsse (Subventionen) nicht tätig werden könnten (Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 07.11.2001 - I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861 und dem Senatsbeschluss vom 02.02.2010 - I B 91/09, BFH/NV 2010, 878).
- Das Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG, dem beschränkt steuerpflichtige Künstler im Hinblick auf das Honorar für Auftritte im Inland unterworfen waren, sowie ein sich gegebenenfalls anschließendes Haftungsverfahren gegenüber dem Vergütungsschuldner sind in ihrer für die Jahre 1996 bis 1999 maßgeblichen Ausgestaltung sowohl mit der unionsrechtlich verbürgten Dienstleistungsfreiheit als auch mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15.07.2021 - 11 K 14125/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 15. Juli 2021, Az: 11 K 14125/19, Urteil; nachgehend BVerfG, 20. April 2026, Az: 2 BvR 555/24, Nichtannahmebeschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStGSteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 50a Abs. 4 S. 2 EStGSteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 50a Abs. 5 S. 5 EStGSteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- Art. 59 EGV
- Art. 49 EG
- Art. 56 AEUV
- Art. 3 GG
- § 228 AOGegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist
- § 231 AOUnterbrechung der Verjährung
Weitere Entscheidungen zu § 50a EStG
- BFH IX R 30/22 vom 11.03.2025amtlichKein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung1. Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der…
- BFH I R 21/21 vom 20.12.2023amtlichZuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs…
- BFH I R 18/18 vom 13.10.2021amtlichBeschränkte Steuerpflicht und Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich unbegrenzter Überlassung von Know-how1. Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des §…
- BFH I R 69/16 vom 24.10.2018amtlichSteuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei "total buy out"-VertragEine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner…
- BFH I R 62/16 vom 30.05.2018amtlichBesteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers - "Nichtrückkehrtage" von Grenzgängern1. Das Mitglied eines Opernchors ist "Künstler" i.S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010 . 2. Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art.…
- BFH I R 59/15 vom 25.04.2018amtlichBehandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 20001. Die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangement erhält, unterfällt nicht…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche