1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.03.2021 – I R 32/17

Unwirksames Urteil
ECLI: DE:BFH:2021:B.030321.IR32.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Das den Beteiligten mittels Empfangsbekenntnis am 10.01.2020 zugestellte Urteil des Senats vom 19.06.2019 - I R 32/17 ist unwirksam; es wird jedenfalls klarstellend aufgehoben.

Leitsatz

NV: Das den Beteiligten mittels Empfangsbekenntnis am 10.01.2020 zugestellte Urteil des Senats vom 19.06.2019 - I R 32/17 ist unwirksam; es wird jedenfalls klarstellend aufgehoben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

  1. Das den Beteiligten mittels Empfangsbekenntnis am 10.01.2020 zugestellte Urteil des Senats vom 19.06.2019 - I R 32/17 ist unwirksam; es wird jedenfalls klarstellend aufgehoben.
  2. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 19. Juni 2019, Az: I R 32/17, Urteil; vorgehend FG Köln, 22. Februar 2017, Az: 13 K 493/12, Urteil; nachgehend BFH, 9. Juni 2021, Az: I R 32/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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