BFH, Urteil vom 02.12.2015 – I R 3/15
Aus dem Leitsatz
1. NV: Wird während eines finanzgerichtlichen Verfahrens statt des beklagten Finanzamts aufgrund einer Sitzverlegung der Klägerin ein anderes Finanzamt für den Steuerfall örtlich zuständig, so führt dies nicht zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel. Das ursprünglich beklagte Finanzamt bleibt vielmehr Verfahrensbeteiligter .
Leitsatz
- NV: Wird während eines finanzgerichtlichen Verfahrens statt des beklagten Finanzamts aufgrund einer Sitzverlegung der Klägerin ein anderes Finanzamt für den Steuerfall örtlich zuständig, so führt dies nicht zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel. Das ursprünglich beklagte Finanzamt bleibt vielmehr Verfahrensbeteiligter .
- NV: Die Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde ist eine Sachurteilsvoraussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens, deren fehlerhafte Beurteilung durch das Finanzgericht einen von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmangel darstellt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. November 2014 1 K 2416/12 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 19. November 2014, Az: 1 K 2416/12, Urteil; nachgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 6. Juli 2016, Az: 1 K 1303/16, Urteil; nachgehend BFH, 11. September 2018, Az: I R 59/16, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 63 Abs. 1 Nr. 1 FGOVerfahren im ersten Rechtszug
- § 63 Abs. 2 Nr. 1 FGOVerfahren im ersten Rechtszug
- § 20 Abs. 1 AOSteuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen
Weitere Entscheidungen zu § 57 FGO
- BFH VIII R 31/20 vom 05.09.2023amtlichNotwendige Beiladung der Erben eines im Revisionsverfahren verstorbenen beizuladenden Gesellschafters1. Die Erben eines gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung notwendig beizuladenden ehemaligen Gesellschafters, der während des Revisionsverfahrens…
- BFH VIII R 33/20 vom 13.12.2022amtlichAufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen BeklagtenEin nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin…
- BFH IV R 54/16 vom 28.11.2019amtlichAbtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage1. Einem partiarischen Darlehen sind --in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung-- eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame…
- BFH II R 61/15 vom 20.03.2019amtlichKeine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher BerücksichtigungsmöglichkeitEin Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der…
- BFH VI R 17/16 vom 22.02.2018amtlichZufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid1. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn . 2. Dies gilt auch…
- BFH IV R 3/14 vom 17.08.2017amtlichFeststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung1. Ob die Voraussetzungen für die Wahl der Tonnagebesteuerung vorgelegen haben, ist für die Feststellung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG ohne…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche