BFH, Urteil vom 13.03.2024 – I R 2/20
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer…
Leitsatz
- NV: Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezogen hat, einen Anspruch auf Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Kapitalertragsteuer.
- NV: Zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs muss der ausländische Investmentfonds innerhalb der Festsetzungsfrist einen Freistellungsbescheid beantragen. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Kapitalerträge zugeflossen sind.
- NV: Der Erstattungsanspruch ist aus unionsrechtlichen Gründen zu verzinsen.
- NV: Zur Höhe des unionsrechtlichen Verzinsungsanspruchs.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21.08.2019 - 4 K 2079/16 aufgehoben. Die Sache wird an das Hessische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 21. August 2019, Az: 4 K 2079/16, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 63 AEUV
- § 4 Abs. 2 S. 7 InvStGZuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung
- § 7 Abs. 1 InvStGErhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds
- § 11 Abs. 1 InvStGErstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden
- § 11 Abs. 2 InvStGErstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden
- § 15 Abs. 2 InvStGGewerbesteuer
- § 2 Nr. 1 KStGBeschränkte Steuerpflicht
- § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStGBefreiungen
- § 50d Abs. 1 S. 2 EStGAnwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AOFestsetzungsfrist
- § 170 Abs. 1 AOBeginn der Festsetzungsfrist
- § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AOBeginn der Festsetzungsfrist
- § 233a Abs. 1 S. 2 AOVerzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- § 236 AOProzesszinsen auf Erstattungsbeträge
- § 238 Abs. 1 AOHöhe und Berechnung der Zinsen
- § 238 Abs. 1a AOHöhe und Berechnung der Zinsen
- Art. 2 Abs. 1 GG
- Art. 20 Abs. 3 GG
- § 11 Abs. 1 S. 2 InvStGErstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden
- § 43 Abs. 1 S. 1 EStGKapitalerträge mit Steuerabzug
- § 44a Abs. 4 EStGAbstandnahme vom Steuerabzug
- § 155 Abs. 1 S. 3 AOSteuerfestsetzung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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