1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 23.10.2019 – I R 51/16

Investmentsteuerrecht - DBA-Freistellung für Dividenden - anlegerbezogene Betrachtung
ECLI: DE:BFH:2019:U.231019.IR51.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

§ 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist.

Leitsatz

§ 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21.06.2016 - 4 K 960/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 21. Juni 2016, Az: 4 K 960/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 InvStGZuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung
  • § 15 InvStGGewerbesteuer
  • Art. 10 Abs. 3 DBA POL
  • Art. 24 Abs. 1 Buchst. a DBA POL

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