1. SenatNV

BFH, Urteil vom 12.01.2011 – I K 1/10

Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenbeschluss nach § 138 FGO keine "Entscheidung" i.S. des § 11 Abs. 2 FGO

Aus dem Leitsatz

NV: Wird mit der Nichtigkeitsklage gegen ein BFH-Urteil der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, muss ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt werden.

Leitsatz

NV: Wird mit der Nichtigkeitsklage gegen ein BFH-Urteil der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, muss ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 19. Mai 2010, Az: I R 65/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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