1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.06.2014 – I B 63/13

Unzureichender Urteilstatbestand

Aus dem Leitsatz

NV: Gibt der Tatbestand des FG-Urteils den zum Verständnis des Inhalts des Urteils erforderlichen Sach- und Streitstand nicht hinreichend wieder und ist er deshalb als Grundlage für die rechtlichen Schlussfolgerungen der Vorinstanz unzureichend, liegt darin ein im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen zu beachtender und zur Zurückverweisung…

Leitsatz

NV: Gibt der Tatbestand des FG-Urteils den zum Verständnis des Inhalts des Urteils erforderlichen Sach- und Streitstand nicht hinreichend wieder und ist er deshalb als Grundlage für die rechtlichen Schlussfolgerungen der Vorinstanz unzureichend, liegt darin ein im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen zu beachtender und zur Zurückverweisung führender Verfahrensmangel in Form eines Verstoßes gegen § 105 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 FGO.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 27. Februar 2013, Az: 10 K 2810/12, Urteil; nachgehend FG Köln, 16. April 2015, Az: 10 K 2087/14, Urteil; nachgehend BFH, 12. April 2017, Az: I R 36/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 105 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat