1. SenatNV
BFH, Beschluss vom 27.10.2015 – I B 27/14
Abkommensrechtliche Beurteilung von Werbeeinkünften eines Berufssportlers - Zweck des Wiederaufnahmeverfahrens
Aus dem Leitsatz
1. NV: Zur abkommensrechtlichen Behandlung von Einkünften aus einem Werbe- und Ausrüstervertrag, den ein Berufssportler mit einem Sportartikelhersteller geschlossen hat .
Leitsatz
- NV: Zur abkommensrechtlichen Behandlung von Einkünften aus einem Werbe- und Ausrüstervertrag, den ein Berufssportler mit einem Sportartikelhersteller geschlossen hat .
- NV: Der Senat lässt offen, ob das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen die Zulassung der Revision rechtfertigt .
- NV: Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck, die Folgen einer unsorgfältigen Prozessführung nachträglich auszugleichen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 134 FGOWiederaufnahme des Verfahrens
- § 580 Nr. 7b ZPO
- § 582 ZPO
- Art. 7 OECDMustAbk
- Art. 17 OECDMustAbk
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
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