1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.06.2015 – I B 13/14

Recht auf mündliche Verhandlung bei nachträgliche Beiladung im Verfahren zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags

Aus dem Leitsatz

1. NV: Erfolgt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eine notwendige Beiladung und verzichtet der Beigeladene nicht auf mündliche Verhandlung ist er im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetztes vertreten; die bereits geschlossene mündliche Verhandlung hätte von Amts wegen wiedereröffnet werden müssen.

Leitsatz

  1. NV: Erfolgt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eine notwendige Beiladung und verzichtet der Beigeladene nicht auf mündliche Verhandlung ist er im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetztes vertreten; die bereits geschlossene mündliche Verhandlung hätte von Amts wegen wiedereröffnet werden müssen.
  2. NV: Diesen Verfahrensfehler kann auch der Beteiligte rügen, der einen Verzicht auf mündliche Verhandlung erklärt hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 18. Dezember 2013 8 K 1098/09 aufgehoben. Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 18. Dezember 2013, Az: 8 K 1098/09, Urteil; nachgehend Sächsisches Finanzgericht, 14. März 2017, Az: 8 K 1351/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 60 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat