1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.10.2015 – I B 124/14

Haftung für nicht abgeführte Abzugsteuer einer beschränkt steuerpflichtigen Konzertagentur - Mitwirkungspflichten der Beteiligten bei Auslandssachverhalten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Beteiligte haben einen auslandsansässigen Zeugen in die Sitzung zu stellen, sofern es sich um den Nachweis eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts handelt .

Leitsatz

  1. NV: Beteiligte haben einen auslandsansässigen Zeugen in die Sitzung zu stellen, sofern es sich um den Nachweis eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts handelt .
  2. NV: Ein kundiger Prozessbeteiligter muss damit rechnen, dass das Tatgericht, das in der Würdigung der Beweise frei ist, Zeugenaussagen als unglaubhaft bewertet und schließlich in der Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens zu tatsächlichen Feststellungen gelangt, die vom Tatsachenvortrag eines Beteiligten abweichen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 8. Juli 2014 5 K 272/10 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 8. Juli 2014, Az: 5 K 272/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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