1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.07.2014 – I B 123/13

Feststellung der Endbestände der Eigenkapitalteilbeträge beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren - Rückabwicklungsverbot nach § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG

Aus dem Leitsatz

NV: Zur Frage, ob nach Erlass eines Bescheids über die Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 KStG 1999, in dem der Bestand des EK 45 vollständig auf das EK 40 und das EK 02 umgegliedert wurde, die Feststellung des Endbestands des EK 45 durch einen Ergänzungsbescheid gemäß § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden muss .

Leitsatz

NV: Zur Frage, ob nach Erlass eines Bescheids über die Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 KStG 1999, in dem der Bestand des EK 45 vollständig auf das EK 40 und das EK 02 umgegliedert wurde, die Feststellung des Endbestands des EK 45 durch einen Ergänzungsbescheid gemäß § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden muss .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 27. Juni 2013, Az: 6 K 126/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    In welchem Verfahren wird der Gewinn einer Mitunternehmerschaft festgestellt?

    Einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 179 AO und § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Grundlagenbescheid für die ESt-Bescheide.

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