§ 60 UStDVVergütungszeitraum
Vergütungszeitraum ist nach Wahl des Unternehmers ein Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu höchstens einem Kalenderjahr. Der Vergütungszeitraum kann weniger als drei Monate umfassen, wenn es sich um den restlichen Zeitraum des Kalenderjahres handelt. In den Vergütungsantrag für den Zeitraum nach den Sätzen 1 und 2 können auch abziehbare Vorsteuerbeträge aufgenommen werden, die in vorangegangene Vergütungszeiträume des betreffenden Jahres fallen. Hat der Unternehmer einen Vergütungsantrag für das Kalenderjahr oder für den letzten Zeitraum des Kalenderjahres gestellt, kann er für das betreffende Jahr einmalig einen weiteren Vergütungsantrag stellen, in welchem ausschließlich abziehbare Vorsteuerbeträge aufgenommen werden dürfen, die in den Vergütungsanträgen für die Zeiträume nach den Sätzen 1 und 2 nicht enthalten sind; § 61 Absatz 3 Satz 3 und § 61a Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 60 UStDV
5 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 05.06.2014, V R 50/13BStBl/amtlich
1. Prozessuale und außerprozessuale Rechtsbehelfe sind gemäß § 133 BGB auszulegen, wenn eine eindeutige und zweifelsfreie Erklärung fehlt. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, kommt es maßgeblich darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der…
- BFH, Beschluss vom 09.01.2014, XI B 11/13BStBl/amtlich
1. NN: Es ist bereits geklärt, dass der Vergütungsantrag dem amtlichen Muster entsprechen muss und die Antragsfrist nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird. 2. NV: Die Antragsfrist des Art.…
- BFH, Urteil vom 14.04.2011, V R 14/10BStBl/amtlich
1. Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in…
- BFH, Urteil vom 10.01.2019, V R 66/16NV
1. NV: Das Vorsteuervergütungsverfahren setzt gemäß § 18 Abs. 9 UStG, § 59 UStDV u.a. voraus, dass der Unternehmer im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG oder nur die in § 59 Satz 1 Nr. 1 bis 4 UStDV genannten…
- BFH, Beschluss vom 19.12.2012, XI B 111/11NV
1. NV: Die einzelnen Vorsteuerbeträge bilden im Vergütungszeitraum, für den eine Steuervergütung festzusetzen ist, für sich genommen keinen eigenen Streitgegenstand. 2. NV: Es ist bereits geklärt, dass der Vergütungsantrag dem amtlichen Muster entsprechen…
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