11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 09.01.2014 – XI B 11/13

Vorsteuervergütungsverfahren

Aus dem Leitsatz

1. NN: Es ist bereits geklärt, dass der Vergütungsantrag dem amtlichen Muster entsprechen muss und die Antragsfrist nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird.

Leitsatz

  1. NN: Es ist bereits geklärt, dass der Vergütungsantrag dem amtlichen Muster entsprechen muss und die Antragsfrist nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird.
  2. NV: Die Antragsfrist des Art. 7 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 79/1072/EWG ist eine Ausschlussfrist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 12. Dezember 2012, Az: 2 K 53/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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