KI in der Steuerberatung: FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer
Die Bundessteuerberaterkammer hat einen FAQ-Katalog zum Einsatz künstlicher Intelligenz in Kanzleien herausgegeben. Er soll Kanzleiinhaber und Mitarbeitende beim strukturierten Einstieg und bei der sicheren Anwendung unterstützen, weil mit der Verbreitung von KI die Anforderungen an Verantwortung, Qualität und Rechtssicherheit steigen. Auch die Kammer begründet die elektronische Steuerberaterprüfung damit, dass das Aufgabenprofil zunehmend von Digitalisierung und KI geprägt ist. Der Entwurf des JStG 2026 behandelt zudem die Datenverarbeitung der Finanzbehörden für automatisierte Verfahren (§ 29c AO).
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Berufsrechtlicher Rahmen: unabhängige, eigenverantwortliche, gewissenhafte und verschwiegene Berufsausübung (§ 57 Abs. 1 StBerG); Inanspruchnahme von Dienstleistern nach § 62a StBerG
Weitere FAQ-Kataloge der BStBK von 2026: allgemeine digitale Aufbewahrung (09.02.2026) und E-Rechnung (17.03.2026)
Warum das für die Prüfung zählt
KI in der Steuerpraxis ist ausdrücklich Prüfungsgesprächsstoff: Wer haftet für KI-generierte Ergebnisse, wie verträgt sich Cloud-KI mit der Verschwiegenheitspflicht, was folgt aus der EU-KI-Verordnung?
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Können Sie die betroffenen Normen anwenden?
Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.
- 1Prüferfrage · eigene Seite
Nennen Sie mir bitte die allgemeinen Berufspflichten des Steuerberaters und erläutern Sie kurz, was sich dahinter verbirgt.
- § 57 Abs. 1 StBerG: Ausübung des Berufs unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung.
- Unabhängigkeit: keine Bindungen, die die berufliche Entscheidungsfreiheit gefährden.
- Eigenverantwortlichkeit: eigenes Urteil, keine Weisungsgebundenheit in fachlichen Fragen (auch bei angestellten Steuerberatern).
- Gewissenhaftigkeit: fachliche Kompetenz, Fortbildung, ordnungsgemäße Organisation; Verschwiegenheit über alles, was in Ausübung des Berufs bekannt wird.
Typische Nachfrage: Was regelt die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer und wo ist die Ermächtigung dafür? - 2Prüferfrage · eigene Seite
Ein Steuerberater möchte nebenbei einen Onlinehandel für Fahrradzubehör betreiben und außerdem als angestellter Finanzvorstand eines Industrieunternehmens tätig werden. Wie beurteilen Sie das berufsrechtlich?
- Mit dem Beruf unvereinbar ist insbesondere eine gewerbliche Tätigkeit (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG); die Kammer kann Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
- Unvereinbar ist grundsätzlich auch eine Tätigkeit als Arbeitnehmer außerhalb der in § 58 StBerG genannten Ausnahmen (§ 57 Abs. 4 Nr. 2 StBerG).
- Vereinbar sind u. a. wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeiten sowie Lehr- und schriftstellerische Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG).
- Folge eines Verstoßes: berufsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Bestellung.
Typische Nachfrage: Darf ein Steuerberater Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft sein? - 3Prüferfrage · eigene Seite
Die Steuerfahndung möchte Sie als Zeugen über die Verhältnisse Ihres Mandanten befragen und Unterlagen in Ihrer Kanzlei sichten. Wie verhalten Sie sich?
- Verschwiegenheitspflicht nach § 57 Abs. 1 StBerG; strafbewehrt nach § 203 Abs. 1 StGB.
- Auskunftsverweigerungsrecht im Besteuerungsverfahren (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO) und Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren (§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO).
- Das Recht entfällt, soweit der Mandant von der Schweigepflicht entbindet (§ 102 Abs. 3 AO).
- Beschlagnahmeschutz für Unterlagen im Gewahrsam des Beraters (§ 97 StPO), nicht aber für Buchhaltungsunterlagen, die ohne Beratungsbezug lediglich verwahrt werden; nach h. M. keine Zuflucht für Beweismittel.
Typische Nachfrage: Gilt das Auskunftsverweigerungsrecht auch für Ihre Mitarbeiter?
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche