Grundsteuerreform: Erhebung nach neuem Recht seit 01.01.2025, Länderöffnungsklausel und Grundsteuer C
Seit 2025 wird die Grundsteuer nach reformiertem Recht erhoben. Im Grundgesetz wurde die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes festgeschrieben und den Ländern zugleich ein Abweichungsrecht eingeräumt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle eingeführt; Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen weichen nur bei den Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab, weitere Länder beim kommunalen Hebesatzrecht. Die Gemeinden bestimmen den Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Dreistufiges Verfahren: Grundsteuerwert (Hauptfeststellung 01.01.2022) x Steuermesszahl x Hebesatz
Eigene Ländermodelle: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen
Gemeinden dürfen seit 2025 aus städtebaulichen Gründen einen erhöhten Hebesatz auf unbebaute baureife Grundstücke festlegen (Grundsteuer C)
Beim BFH ist die Grundsteuer ein eigener Schwerpunkt der anhängigen Verfahren (Rubrik Im Fokus: Grundsteuer)
Warum das für die Prüfung zählt
Bewertungsrecht und Grundsteuer sind Prüfungsgebiet (§ 37 Abs. 3 Nr. 3 StBerG); gefragt werden Bundesmodell gegen Flächenmodelle, Verfahrensstufen und die Verfassungsmäßigkeit.
Betroffene Normen
Ohne eigene Seite (neue oder geplante Vorschriften bzw. Gesetze außerhalb unserer Sammlung): Art. 72 Abs. 3 GG, Art. 105 Abs. 2 GG
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche