BFH: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse bei der Grundbesitzbewertung nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar

Die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise sind bei der Bewertung von Wohnungseigentum für die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich maßgebend. Die Finanzgerichte prüfen sie nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten; erst dann müssen sie den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären. Im Streitfall war eine geerbte Eigentumswohnung anhand von 20 Vergleichspreisen mit 186.000 Euro bewertet worden.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 11.03.2026, Az. II R 6/23; Pressemitteilung 035/26 vom 25.06.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Wohnungseigentum ist vorrangig im Vergleichswertverfahren zu bewerten (§ 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG)

  • Grundlage sind vorrangig die mitgeteilten Vergleichspreise der Gutachterausschüsse (§ 183 Abs. 1 Satz 2 BewG)

  • Gerichtliche Kontrolle auf offensichtliche Unrichtigkeit beschränkt

Warum das für die Prüfung zählt

Bewertungsverfahren für Grundbesitz und der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts werden regelmäßig mündlich abgefragt.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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