BFH: Passive Entstrickung durch bloße Rechtsänderung (neues DBA) grundsätzlich möglich

Stille Reserven können auch ohne Handlung des Steuerpflichtigen aufzudecken sein, wenn das deutsche Besteuerungsrecht allein durch eine Rechtsänderung ausgeschlossen oder beschränkt wird, etwa durch ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Im Streitfall hielt eine deutsche GmbH Anteile an einer spanischen Immobiliengesellschaft; nach dem ab 01.01.2013 wirksamen DBA Spanien muss Deutschland spanische Quellensteuer auf Veräußerungsgewinne anrechnen. Die Revision des Finanzamts scheiterte dennoch, weil es die Entstrickung dem falschen Veranlagungszeitraum zugeordnet hatte.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 19.11.2025, Az. I R 41/22; Pressemitteilung 023/26 vom 09.04.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG setzt kein aktives Tun des Steuerpflichtigen voraus

  • Auch die Pflicht zur Anrechnung ausländischer Steuer ist eine Beschränkung des Besteuerungsrechts

  • Zeitpunkt: letzte juristische Sekunde vor Wirksamwerden der Rechtsänderung

Warum das für die Prüfung zählt

Entstrickung und Wegzug sind zentrale IStR-Themen; die Frage nach Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts lässt sich mit Freistellungs- und Anrechnungsmethode verbinden.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    G ist zu 80 % an der G-GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Im Dezember 2026 beschließt die Gesellschafterversammlung rückwirkend ab 1.1.2026 eine Gehaltserhöhung von 1.000 € monatlich. Das erhöhte Gehalt wäre der Höhe nach angemessen. Wie ist die Nachzahlung für Januar bis November zu beurteilen?

    G ist mit 80 % beherrschender Gesellschafter. Für ihn gilt der formelle Fremdvergleich: Vereinbarungen müssen im Voraus klar und eindeutig getroffen werden (Rückwirkungsverbot; R 8.5 Abs. 2 KStR). Die rückwirkende Erhöhung für Januar bis November ist daher in voller Höhe vGA, unabhängig von der Angemessenheit.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche der folgenden Aufwendungen gehört zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Grundstücks?

    Die Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkostenposition (§ 255 Abs. 1 S. 2 HGB). Grundschuldkosten und Bereitstellungszinsen betreffen die Finanzierung und gehören nicht zu den AK (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB); bei betrieblicher Veranlassung sind sie Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Abziehbare Vorsteuer gehört nach § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den AK.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Aktivposten der Steuerbilanz ist um 1.000 € zu erhöhen. Wie wirkt sich das nach der Bilanzpostenmethode auf den Gewinn aus?

    Der Gewinn ist der Unterschied des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG). Ein höherer Aktivposten erhöht das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und damit den Gewinn um 1.000 €.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Alle Änderungen für 2026/27 →

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat