Mindeststeueranpassungsgesetz: höhere Freigrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung, Lizenzschranke abgeschafft

Das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes setzt OECD-Verwaltungsleitlinien von 2023 bis 2025 zur globalen Mindestbesteuerung um und führt als Begleitmaßnahme mehrere Anti-Gewinnverlagerungsregeln auf das nötige Maß zurück. Die Mindeststeuer selbst gilt für Besteuerungszeiträume ab 2024; schon mit ihrer Einführung Ende 2023 wurden Niedrigsteuergrenze der Hinzurechnungsbesteuerung und Lizenzschranke von 25 auf 15 Prozent gesenkt.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 353), verkündet am 23.12.2025; AStG-Änderungen ab 2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • § 9 AStG: Freigrenze bei gemischten Einkünften ab 2026 ein Drittel der Gesamteinkünfte (zuvor 10 Prozent) und 100.000 Euro (zuvor 80.000 Euro)

  • § 13 AStG: gleiche Anhebung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

  • § 4j EStG (Lizenzschranke) aufgehoben

  • MinStG: Berücksichtigung nicht ausgewiesener latenter Steuern bei der Vollberechnung, CbCR-Safe-Harbour konkretisiert

  • Klarstellung zur Wegzugsbesteuerung in Rückkehrerfällen

Warum das für die Prüfung zählt

Hinzurechnungsbesteuerung in Grundzügen und die Mindeststeuer (Pillar Two) gehören zum IStR-Pflichtwissen; die Abschaffung der Lizenzschranke zeigt den Rückbau älterer Abwehrregeln.

Betroffene Normen

Quellen

Alle Änderungen für 2026/27 →

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