Mindeststeueranpassungsgesetz: höhere Freigrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung, Lizenzschranke abgeschafft
Das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes setzt OECD-Verwaltungsleitlinien von 2023 bis 2025 zur globalen Mindestbesteuerung um und führt als Begleitmaßnahme mehrere Anti-Gewinnverlagerungsregeln auf das nötige Maß zurück. Die Mindeststeuer selbst gilt für Besteuerungszeiträume ab 2024; schon mit ihrer Einführung Ende 2023 wurden Niedrigsteuergrenze der Hinzurechnungsbesteuerung und Lizenzschranke von 25 auf 15 Prozent gesenkt.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 9 AStG: Freigrenze bei gemischten Einkünften ab 2026 ein Drittel der Gesamteinkünfte (zuvor 10 Prozent) und 100.000 Euro (zuvor 80.000 Euro)
§ 13 AStG: gleiche Anhebung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter
§ 4j EStG (Lizenzschranke) aufgehoben
MinStG: Berücksichtigung nicht ausgewiesener latenter Steuern bei der Vollberechnung, CbCR-Safe-Harbour konkretisiert
Klarstellung zur Wegzugsbesteuerung in Rückkehrerfällen
Warum das für die Prüfung zählt
Hinzurechnungsbesteuerung in Grundzügen und die Mindeststeuer (Pillar Two) gehören zum IStR-Pflichtwissen; die Abschaffung der Lizenzschranke zeigt den Rückbau älterer Abwehrregeln.
Betroffene Normen
Quellen
- bundesfinanzministerium.de – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 (Monatsbericht Februar 2026)
- · bundesfinanzministerium.de – Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßn…
- · dip.bundestag.de – Vorgang: Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weit…
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
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