RechtsprechungUmsatzsteuer

BFH legt EuGH vor: Gutglaubensschutz bei der Differenzbesteuerung schon im Festsetzungsverfahren?

Eine Uhrenhändlerin wandte die Differenzbesteuerung an, weil ihre Vorlieferanten sich in den Rechnungen als Wiederverkäufer ausgegeben hatten; die Voraussetzungen lagen objektiv nicht vor. Nach deutscher Praxis wird guter Glaube nicht bei der Steuerfestsetzung, sondern erst in einem gesonderten Billigkeitsverfahren berücksichtigt. Der BFH fragt den EuGH, ob diese Zweiteilung unionsrechtlich zulässig ist.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Beschluss vom 19.02.2025, Az. XI R 23/24 (Vorabentscheidungsersuchen); Pressemitteilung 051/25 vom 31.07.2025; Verfahren beim EuGH anhängig

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Nach bisheriger Sicht ist Vertrauensschutz in einem gesonderten Billigkeitsverfahren zu gewähren, nicht bei der Steuerfestsetzung

  • Bedeutung über § 25a UStG hinaus für alle Fälle, in denen der Unternehmer auf Angaben des Geschäftspartners vertraut

Warum das für die Prüfung zählt

Vertrauensschutz im Umsatzsteuerrecht und das Verhältnis von Festsetzung und Billigkeit sind verfahrensrechtlich anspruchsvolle Gesprächsthemen.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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