BFH hält Grundsteuer-Bundesmodell für verfassungskonform; Verfassungsbeschwerden anhängig
Der BFH hält die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, nach denen im Bundesmodell in elf Ländern Wohnungseigentum für die Grundsteuer ab 01.01.2025 bewertet wird, für verfassungskonform. Geklagt hatten Wohnungseigentümer aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin gegen die auf den 01.01.2022 festgestellten Grundsteuerwerte. Die Kläger hatten formelle und materielle Verstöße gegen das Grundgesetz gerügt, nachdem das BVerfG am 10.04.2018 die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hatte. Gegen zwei der Urteile sind Verfassungsbeschwerden erhoben.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Ertragswertverfahren nach §§ 249, 250, 252 BewG für Wohnungseigentum ist nach Ansicht des BFH mit dem Grundgesetz vereinbar
Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022; Grundsteuer auf dieser Basis seit 01.01.2025
Weitere Revisionen zum Bundesmodell anhängig: II R 11/25, II R 22/25, II R 26/25, II R 34/25
Warum das für die Prüfung zählt
Grundsteuer und Bewertungsrecht sind Prüfungsgebiet; nach der Reform ist die Verfassungsmäßigkeit der Bewertung die naheliegende Frage, zumal das BVerfG noch entscheiden muss.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche