BFH: Geschlechtsspezifische Sterbetafeln bei der Bewertung von Nießbrauch und Renten sind verfassungsgemäß

Die Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG. In den Streitfällen hatte ein Vater 2014 GmbH-Anteile unter Vorbehaltsnießbrauch auf seine Kinder übertragen; das Finanzamt zog den Kapitalwert des Nießbrauchs ab, den es aus dem Jahreswert und dem nach Geschlecht und Lebensalter maßgeblichen Vervielfältiger berechnete.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteile vom 20.11.2024, Az. II R 38/22, II R 41/22 und II R 42/22; Pressemitteilung 023/25 vom 10.04.2025

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Die Vervielfältiger sind nach § 14 BewG anhand der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und werden vom BMF getrennt für Männer und Frauen veröffentlicht

  • Der Vorbehaltsnießbrauch mindert die Bereicherung des Beschenkten und damit die Bemessungsgrundlage

  • Aktuell: BMF-Schreiben vom 21.10.2025 zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2026

Warum das für die Prüfung zählt

Vorweggenommene Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt ist das Standardgestaltungsmodell; die Berechnung des Kapitalwerts wird in mündlichen Prüfungen regelmäßig verlangt.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat