BFH: Geschlechtsspezifische Sterbetafeln bei der Bewertung von Nießbrauch und Renten sind verfassungsgemäß
Die Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG. In den Streitfällen hatte ein Vater 2014 GmbH-Anteile unter Vorbehaltsnießbrauch auf seine Kinder übertragen; das Finanzamt zog den Kapitalwert des Nießbrauchs ab, den es aus dem Jahreswert und dem nach Geschlecht und Lebensalter maßgeblichen Vervielfältiger berechnete.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Die Vervielfältiger sind nach § 14 BewG anhand der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und werden vom BMF getrennt für Männer und Frauen veröffentlicht
Der Vorbehaltsnießbrauch mindert die Bereicherung des Beschenkten und damit die Bemessungsgrundlage
Aktuell: BMF-Schreiben vom 21.10.2025 zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2026
Warum das für die Prüfung zählt
Vorweggenommene Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt ist das Standardgestaltungsmodell; die Berechnung des Kapitalwerts wird in mündlichen Prüfungen regelmäßig verlangt.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche