Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) · Fassung 2024

Abschn. 6.12 UStAE

Gesonderter Steuerausweis bei AusfuhrlieferungenAnwendungserlass der Finanzverwaltung zu § 6 UStG – Fassung 2024.
AnwendungserlassAmtliche Quelle

Aus dem amtlichen Wortlaut1 Ersetzen der Angabe „Abschnitt 14c.1 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3“ durch BMF-Schreiben vom 27. Februar 2024 – III C 2 – S 7282/19/10001 :002 (2024/0129235), BStBl I S. 361, durch die Angabe „Abschnitt 14c.1 Abs. 1 Satz 6 Nr. 3“.

Amtlicher Wortlaut

1

Ersetzen der Angabe „Abschnitt 14c.1 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3“ durch BMF-Schreiben vom 27. Februar 2024 – III C 2 – S 7282/19/10001 :002 (2024/0129235), BStBl I S. 361, durch die Angabe „Abschnitt 14c.1 Abs. 1 Satz 6 Nr. 3“.

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), Fassung 2024. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 6 UStG – Ausfuhrlieferung

(1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung 1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder 3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer a) ein Unternehmer ist, der den…

§ 6 UStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 6 UStG

BFH-Rechtsprechung zu § 6 UStG

6 von 8 zugeordneten Entscheidungen.

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat