Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) · Fassung 2024
Abschn. 3f.1 UStAE
– gestrichen –Anwendungserlass der Finanzverwaltung zu § 3f UStG – Fassung 2024.
AnwendungserlassAmtliche Quelle
Amtlicher Wortlaut
– gestrichen –
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), Fassung 2024. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 3f UStG –
(weggefallen)
§ 3f UStG im Volltext →BFH-Rechtsprechung zu § 3f UStG
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