Anhang 30 LStH
Aus dem amtlichen WortlautÜbersicht I. Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG) II. Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV 1994) III. Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab…
Amtlicher Wortlaut
Übersicht
I. Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG)
II. Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV 1994)
III. Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 1. Januar 2024
BMF vom 31.05.2024 (BStBl I S. 929)
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
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