H 28.1 (Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid für den Zerlegungsbescheid) GewStH
Aus dem amtlichen WortlautAls Folgebescheid des Gewerbesteuermessbescheides ist der Zerlegungsbescheid zugleich Grundlagenbescheid des Gewerbesteuerbescheides. Damit unterliegt er der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 4 AO, wenn er aufgrund einer Außenprüfung ergangen ist (BFH vom 13.05.1993 – BStBl…
Amtlicher Wortlaut
Als Folgebescheid des Gewerbesteuermessbescheides ist der Zerlegungsbescheid zugleich Grundlagenbescheid des Gewerbesteuerbescheides. Damit unterliegt er der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 4 AO, wenn er aufgrund einer Außenprüfung ergangen ist (BFH vom 13.05.1993 – BStBl II S. 828).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Gewerbesteuer-Richtlinien und Hinweise (GewStR/GewStH), Fassung 2024. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 28 GewStG – Allgemeines
(1) ¹Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen. ²Das gilt auch in den Fällen, in denen eine Betriebsstätte sich über mehrere Gemeinden erstreckt hat oder eine Betriebsstätte innerhalb eines Erhebungszeitraums von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden ist. (2) ¹Bei der Zerlegung sind die Gemeinden nicht zu berücksichtigen, in denen 1. Verkehrsunternehmen lediglich Gleisanlagen unterhalten, 2. sich…
§ 28 GewStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 28 GewStG
- R 28.1 GewStR – Zerlegung des SteuermessbetragsGewStH
- H 28.1 (Auslieferungslager) GewStH – AuslieferungslagerGewStH
- H 28.1 (Auswirkungen der Änderung eines Gewerbesteuermessbescheids auf einen bereits bestandskräftigen Zerlegungsbescheid, wenn die beteiligten Gemeinden um den Zerlegungsmaßstab streiten) GewStH – Auswirkungen der Änderung eines Gewerbesteuermessbescheids auf einen bereits bestandskräftigen Zerlegungsbescheid, wenn die beteiligten Gemeinden um den Zerlegungsmaßstab streitenGewStH
- H 28.1 (Änderung der Zerlegung) GewStH – Änderung der ZerlegungGewStH
- H 28.1 (Bauausführungen oder Montagen) GewStH – Bauausführungen oder MontagenGewStH
- H 28.1 (Maßgebliche Verhältnisse im Erhebungszeitraum) GewStH – Maßgebliche Verhältnisse im ErhebungszeitraumGewStH
- H 28.1 (Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten) GewStH – Mehrere GeschäftsleitungsbetriebsstättenGewStH
- H 28.1 (Sinngemäße Anwendung des § 173 Abs. 1 AO bei Änderungen der Zerlegungsbescheide) GewStH – Sinngemäße Anwendung des § 173 Abs. 1 AO bei Änderungen der ZerlegungsbescheideGewStH
- H 28.1 (Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)) GewStH – Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)GewStH
- H 28.1 (Zerlegungssperre nach § 189 Abs. 3 AO) GewStH – Zerlegungssperre nach § 189 Abs. 3 AOGewStH
BFH-Rechtsprechung zu § 28 GewStG
6 von 13 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 03.12.2024, IV R 5/221. Das deutsche Küstenmeer ist dem Inland zuzuordnen, sodass eine darin belegene Betriebsstätte (Windpark) der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. 2. Die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Verordnung mit Bundesrecht und…
- BFH, Urteil vom 14.12.2023, IV R 2/211. Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung…
- BFH, Beschluss vom 18.02.2021, III R 8/191. Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die…
- BFH, Urteil vom 20.03.2017, X R 12/151. Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln . 2. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige…
- BFH, Urteil vom 20.03.2017, X R 62/14Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln .
- BFH, Urteil vom 05.11.2014, IV R 30/11Kommen für eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte mehrere Orte als Ort der Geschäftsleitung in Betracht, ist grundsätzlich eine Gewichtung der Tätigkeiten vorzunehmen und danach der Mittelpunkt der geschäftlichen…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche