H 7i (Bindungswirkung der Bescheinigung) EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Sind die bescheinigten Aufwendungen steuerrechtlich den (nachträglichen) Herstellungskosten eines selbständigen, vom Baudenkmal getrennten Wirtschaftsguts (z. B. den Außenanlagen, dem Grund und Boden, einer getrennt vom Baudenkmal errichteten Tiefgarage) zuzurechnen, sind die…
Amtlicher Wortlaut
– Sind die bescheinigten Aufwendungen steuerrechtlich den (nachträglichen) Herstellungskosten eines selbständigen, vom Baudenkmal getrennten Wirtschaftsguts (z. B. den Außenanlagen, dem Grund und Boden, einer getrennt vom Baudenkmal errichteten Tiefgarage) zuzurechnen, sind die Finanzbehörden nicht an die Bescheinigung gebunden (>BFH vom 15.10.1996 – IX R 47/92, BStBl II 1997 S. 176). Ob ein zusätzlich errichtetes Bauwerk einen Bestandteil des als Denkmal geschützten Gebäudes oder ein selbständiges neues Gebäude bildet, ist keine denkmalrechtliche, sondern eine steuerrechtliche Frage, die von den Finanzbehörden eigenständig zu prüfen ist (>BFH vom 14.01.2003 – IX R 72/00, BStBl II S. 916).
– Sind die bescheinigten Aufwendungen den nachträglichen Herstellungskosten des Baudenkmals zuzurechnen, sind die Finanzbehörden an die Bescheinigung auch dann gebunden, wenn diese unzutreffend ist. Das Remonstrationsrecht der Finanzbehörden (>R 7i Abs. 2 Satz 2) bleibt unberührt (>BFH vom 05.11.1996 – IX R 42/94, BStBl II 1997 S. 244).
– Die Bindungswirkung der Bescheinigung umfasst nicht die persönliche Abzugsberechtigung (>BFH vom 06.03.2001 – IX R 64/97, BStBl II S. 796).
– Die Voraussetzungen des § 7i sind nicht erfüllt, wenn die Bescheinigung keine Angaben zur Höhe der begünstigten Aufwendungen enthält (>BFH vom 11.06.2002 – IX R 79/97, BStBl II 2003 S. 578).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 7i EStG – Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
(1) ¹Bei einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 bis 5a im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen. ²Eine sinnvolle Nutzung ist nur anzunehmen, wenn das Gebäude in der Weise genutzt wird, dass die Erhaltung…
§ 7i EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7i EStG
- R 7i EStR – Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG von Aufwendungen für bestimmte Baumaßnahmen an BaudenkmalenEStH
- H 7i (Abstimmung der Baumaßnahmen i. S. d. § 7i Abs. 1 Satz 6) EStH – Abstimmung der Baumaßnahmen i. S. d. § 7i Abs. 1 Satz 6EStH
- H 7i (Bescheinigungsbehörde) EStH – BescheinigungsbehördeEStH
- H 7i (Bescheinigungsrichtlinien) EStH – BescheinigungsrichtlinienEStH
- H 7i (Flutkatastrophe vom Juli 2021) EStH – Flutkatastrophe vom Juli 2021EStH
- H 7i (Gleichstehender Rechtsakt) EStH – Gleichstehender RechtsaktEStH
- H 7i (Neubau) EStH – NeubauEStH
- H 7i (Nichtvorliegen der Bescheinigung) EStH – Nichtvorliegen der BescheinigungEStH
- H 7i (Objektbezogenheit der Bescheinigung) EStH – Objektbezogenheit der BescheinigungEStH
- H 7i (Personengesellschaft) EStH – PersonengesellschaftEStH
- H 7i (Teilherstellungskosten) EStH – TeilherstellungskostenEStH
- H 7i (Veräußerung) EStH – VeräußerungEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 7i EStG
6 von 28 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 03.09.2025, X R 19/22Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i des Einkommensteuergesetzes auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform.
- BFH, Urteil vom 17.10.2023, VII R 19/20Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und…
- BFH, Urteil vom 24.05.2023, X R 22/201. Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt" bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur…
- BFH, Urteil vom 26.04.2023, X R 4/21Die Steuerbegünstigung gemäß § 7i oder § 10f EStG für Baumaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen, aber auch zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehörenden Baudenkmal ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahmen…
- BFH, Urteil vom 15.11.2022, IX R 14/201. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei der Vornahme von AfA nach § 7 Abs. 5 EStG grundsätzlich ab dem Jahr ihres Anfalls zusammen mit den bisherigen Herstellungs- und Anschaffungskosten des…
- BFH, Urteil vom 10.10.2017, X R 6/161. Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde ist materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung nach § 7h EStG und Grundlagenbescheid. Sie ist objektbezogen auszustellen . 2. Die Bindungswirkung…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche