Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 64 (Zusammentreffen mehrerer Ansprüche) EStH

Zusammentreffen mehrerer AnsprücheHinweis der Finanzverwaltung zu § 64 EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

>A 24-27 DA-KG 2025

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 64 EStG – Zusammentreffen mehrerer Ansprüche

(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. (2) ¹Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. ²Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. ³Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten. ⁴Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. ⁵Lebt ein Kind im…

§ 64 EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 64 EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 64 EStG

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