Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 50i (Anwendung der DBA auf Personengesellschaften) EStH

Anwendung der DBA auf PersonengesellschaftenHinweis der Finanzverwaltung zu § 50i EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

>BMF vom 26.09.2014 (BStBl I S. 1258)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 50i EStG – Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

(1) ¹Sind Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder sind Anteile im Sinne des § 17 1. vor dem 29. Juni 2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3 übertragen oder überführt worden, 2. ist eine Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt der Übertragung oder Überführung unterblieben, und 3. ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile ungeachtet der Anwendung dieses Absatzes vor dem 1. Januar 2017 ausgeschlossen oder beschränkt worden, so…

§ 50i EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 50i EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 50i EStG

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