Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 3a (Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe) EStH

Restschuldbefreiung bei BetriebsaufgabeHinweis der Finanzverwaltung zu § 3a EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

>H 16 (9) Restschuldbefreiung

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 3a EStG – Sanierungserträge

(1) ¹Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des Absatzes 2 (Sanierungsertrag) sind steuerfrei. ²Sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass nach Satz 1 steuerfrei, sind steuerliche Wahlrechte in dem Jahr, in dem ein Sanierungsertrag erzielt wird (Sanierungsjahr) und im Folgejahr im zu sanierenden Unternehmen gewinnmindernd auszuüben. ³Insbesondere ist der niedrigere Teilwert, der nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 und Nummer 2 Satz 2 angesetzt werden kann, im…

§ 3a EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 3a EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 3a EStG

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