Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH) · Fassung 2020

H E 13a.11 (Schuldenkürzung bei Nachlassteilung) ErbStH

Schuldenkürzung bei NachlassteilungHinweis der Finanzverwaltung zu § 13a ErbStG – Fassung 2020.

Aus dem amtlichen WortlautBeispiel: Erblasser E wird von seiner Tochter T und seinem Sohn S je zur Hälfte beerbt. Zum Nachlass gehören sämtliche Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft mit einem Anteilswert von 10 000 000 EUR, der nur aus begünstigtem Vermögen besteht, und ein Bankguthaben von…

Amtlicher Wortlaut

Beispiel:

Erblasser E wird von seiner Tochter T und seinem Sohn S je zur Hälfte beerbt. Zum Nachlass gehören sämtliche Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft mit einem Anteilswert von 10 000 000 EUR, der nur aus begünstigtem Vermögen besteht, und ein Bankguthaben von 10 000 000 EUR. Im Zusammenhang mit den Anteilen stehen Nachlassverbindlichkeiten in Höhe von 1 000 000 EUR.

Im Rahmen der Erbauseinandersetzung übernimmt die Tochter auch die andere Hälfte der Anteile gegen eine Ausgleichszahlung aus dem Nachlass von 5 000 000 EUR. Die Schuld tragen beide entsprechend ihren Erbteilen.

Berechnung des Reinnachlasses

Steuerwert der Anteile | 10 000 000 EUR

Bankguthaben | + 10 000 000 EUR

Vermögensanfall | 20 000 000 EUR

Nachlassverbindlichkeiten | ./. 1 000 000 EUR

Erbfallkostenpauschale | ./. 10 300 EUR

Wert des Reinnachlasses | 18 989 700 EUR

Davon Erbanteil je 1/2 | 9 494 850 EUR

Berechnung des Erwerbs für T

Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG Steuerwert der Anteile (begünstigt) | 5 000 000 EUR

Werterhöhung Ausgleichszahlung in Höhe von 5 000 000 EUR | + 5 000 000 EUR

Steuerbegünstigt | 10 000 000 EUR

Verschonungsabschlag (85 %) | ./. 8 500 000 EUR | 8 500 000 EUR

Verbleiben | 1 500 000 EUR

Abzugsbetrag | + 0 EUR

Verschonung insgesamt | 8 500 000 EUR

Berechnung des Abzugsbetrags | 150 000 EUR

Verbleibender Wert (15%) | 1 500 000 EUR

Abzugsbetrag | ./. 150 000 EUR

Unterschieds- betrag | 1 350 000 EUR

Davon 50 % | ./. 675 000 EUR

Verbleibender Abzugsbetrag | 0 EUR

Berechnung der nicht abzugsfähigen Schulden für T

Schuld (1/2 entsprechend Erbteil) | 500 000 EUR

Davon abzugsfähig Wert begünstigte Anteile nach Anwendung § 13a ErbStG

5 000 000 EUR - 8 500 000 EUR = 0 EUR

Wert der begünstigten Anteile nach Anwendung des § 13a ErbStG

Wert der begünstigten Anteile

= 0 EUR : 5 000 000 EUR = 0,00 %

500 000 EUR x 0,00 % | ./. 0 EUR

Nicht abzugsfähig | 500 000 EUR

Erbanteil T | 9 494 850 EUR

Steuerbefreiung § 13a ErbStG | ./. 8 500 000 EUR

Nicht abzugsfähiger Teil der Schuld | + 500 000 EUR

Bereicherung der T | 1 494 850 EUR

Erbanteil S | 9 494 850 EUR

Steuerbefreiung § 13a ErbStG | ./. 0 EUR

Nicht abzugsfähiger Teil der Schuld | + 0 EUR

Bereicherung des S | 9 494 850 EUR

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 13a ErbStG – Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden bei der Anwendung des Satzes 1 die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert dem letzten Erwerb hinzugerechnet. Wird die Grenze von 26 Millionen Euro durch mehrere…

§ 13a ErbStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 13a ErbStG

20 von 76 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.

Alle 76 Abschnitte zu § 13a ErbStG im Inhaltsverzeichnis →

BFH-Rechtsprechung zu § 13a ErbStG

6 von 72 zugeordneten Entscheidungen.

Prüfungsthemen zu dieser Norm

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat