Kurzvortrag · Einkommensteuer

Kurzvortrag: Mitunternehmerschaft und Sonderbetriebsvermögen

Ein Thema, wie es in der mündlichen Steuerberaterprüfung gezogen werden kann. Bereiten Sie es vor wie im Prüfungsraum – 30 Minuten, Gliederung, Kernaussagen mit Normen – und vergleichen Sie dann mit unserer Mustergliederung in 6 Punkten und den 7 Kernpunkten, die ein starker Vortrag enthält.
Stand: 13.10.2026Rechtsstand 2026 · redaktioneller InhaltThema 14 von 30
Challenge

Thema ziehen – 30 Minuten Vorbereitung

Wie in der Prüfung: Sie haben eine halbe Stunde, um „Mitunternehmerschaft und Sonderbetriebsvermögen“ zu gliedern. Notieren Sie Ihre Gliederung und die Kernaussagen – danach sehen Sie unsere Mustergliederung und prüfen, was Ihnen gefehlt hätte.

30:00
Mustergliederung
  1. Einleitung: Transparenzprinzip bei Personengesellschaften

  2. Begriff des Mitunternehmers

  3. Gewinnermittlung auf zwei Stufen

  4. Sonderbetriebsvermögen I und II

  5. Gewerbliche Infektion und gewerbliche Prägung

  6. Fazit

Kernpunkte – was hatten Sie?
Erst die Uhr, dann die Lösung: So trainieren Sie, was in der Prüfung zählt.Kurzvortrag mit KI-Kommission üben →

Vorgaben für den Vortrag

Drei Themen zur Wahl, eine halbe Stunde Vorbereitung – die Vortragsdauer bestimmt die Kammer.

Die Normen zum Thema

Im Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung – zum Nachschlagen nach der Vorbereitung.

Challenge

Nachfragen zum Thema

Nach dem Vortrag kommen oft Fragen zu denselben Normen. Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Kommanditist K (Beteiligung 10 %) ist bei der K-KG als Prokurist angestellt und erhält ein Jahresgehalt von 50.000 €. Wie ist das Gehalt bei K steuerlich einzuordnen?

    Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbsatz 2 EStG Sondervergütungen – unabhängig von der Beteiligungshöhe und davon, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie gehören zu den gewerblichen Einkünften und unterliegen damit auch der Gewerbesteuer.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine Architekten-GbR erzielt Nettoumsätze von 1.000.000 €, davon 28.000 € aus dem Handel mit Baumaterialien. Wie sind die Einkünfte der GbR einzuordnen?

    Die BFH-Bagatellgrenze verlangt, dass die gewerblichen Nettoumsätze sowohl 3 % der Gesamtnettoumsätze als auch 24.500 € nicht übersteigen (BFH, Urteil vom 27.08.2014, VIII R 41/11). Mit 2,8 % ist zwar die relative Grenze eingehalten, die absolute Grenze von 24.500 € aber überschritten. Daher färbt die gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf alle Einkünfte ab.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die vermögensverwaltende V-GmbH & Co. KG hat als einzige Komplementärin die V-GmbH. Laut Gesellschaftsvertrag ist neben der GmbH auch der Kommanditist A (natürliche Person) zur Geschäftsführung befugt. Welche Einkünfte erzielt die KG?

    § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG verlangt, dass nur die Kapitalgesellschaft(en) oder Nichtgesellschafter zur Geschäftsführung befugt sind. Die Befugnis des Kommanditisten A führt zur Entprägung (R 15.8 Abs. 6 EStR). Die KG bleibt vermögensverwaltend; die Rechtsform als Handelsgesellschaft begründet keine gewerblichen Einkünfte.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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Weitere Themen: Einkommensteuer

Mustergliederung und Kernpunkte sind redaktionelle Inhalte von Steuerberaterexamen.io (Rechtsstand 2026, Stand 13.10.2026) – kein amtliches Prüfungsthema und keine Rechtsberatung.

Gegliedert ist gut. Vorgetragen ist besser.

In der Prüfung zählt, wie Sie das Thema in zehn Minuten frei und strukturiert vortragen. Üben Sie genau das – mit 30 Minuten Vorbereitung, Transkript und Bewertung.

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