Kurzvortrag: Die Teilwertabschreibung
Thema ziehen – 30 Minuten Vorbereitung
Wie in der Prüfung: Sie haben eine halbe Stunde, um „Die Teilwertabschreibung“ zu gliedern. Notieren Sie Ihre Gliederung und die Kernaussagen – danach sehen Sie unsere Mustergliederung und prüfen, was Ihnen gefehlt hätte.
Einleitung: Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips
Begriff des Teilwerts und Teilwertvermutungen
Voraussichtlich dauernde Wertminderung
Wahlrecht und Verhältnis zur Handelsbilanz
Wertaufholungsgebot
Fazit
Vorgaben für den Vortrag
Drei Themen zur Wahl, eine halbe Stunde Vorbereitung – die Vortragsdauer bestimmt die Kammer.
Für den Vortrag erhält jeder Bewerber eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Wahl. Die Vortragsdauer regelt die DVStB nicht; die Kammern geben sie unterschiedlich vor: höchstens 10 Minuten in NRW, München und Schleswig-Holstein, etwa 10 Minuten in Hamburg, Hessen, Nürnberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen, mindestens fünf und höchstens sieben Minuten in Berlin.
- gesetze-im-internet.de – Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollm…
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Merkblatt Steuerberaterprüfung (Stand 30.04.2026)
8 weitere Quellen
- stbk-berlin.de – Merkblatt zur Steuerberaterprüfung
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Mündliche Prüfung
- stbk-sh.de – Hinweise zum voraussichtlichen Ablauf der mündlichen Steuerberaterprüfung
- stbk-hamburg.de – Merkblatt zur Steuerberaterprüfung (Stand Februar 2026)
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-nuernberg.de – Orientierung (Steuerberaterprüfung)
- sbk-rlp.de – Mündliche Prüfung – Informationen für Steuerberaterprüflinge
- sbk-sachsen.de – Steuerberater/-in werden
Die Normen zum Thema
Im Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung – zum Nachschlagen nach der Vorbereitung.
Nachfragen zum Thema
Nach dem Vortrag kommen oft Fragen zu denselben Normen. Erst selbst antworten, dann aufdecken.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
Einzelunternehmer U nutzt seinen Pkw nachweislich zu 35 % betrieblich. Welche Aussage trifft zu?
Bewegliche WG mit einer betrieblichen Nutzung von 10 % bis 50 % können dem gewillkürten BV zugeordnet werden (zur betrieblichen Kfz-Nutzung von mehr als 10 %: BFH, Urteil vom 21.08.2012, VIII R 11/11); sie sind dann in vollem Umfang BV (keine Aufteilung beweglicher WG). Die Privatnutzung ist als Nutzungsentnahme mit den anteiligen Kosten zu erfassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG; R 4.7 Abs. 1 EStR); die 1 %-Regelung gilt nur bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Klausurfrage · eigene Seite
Die X-GmbH nimmt in der HB eine außerplanmäßige Abschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vor (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB). Was gilt steuerlich?
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG („kann“) gewährt ein steuerliches Wahlrecht, das nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden darf. Weicht der StB-Wert vom HB-Wert ab, ist das WG in das Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG aufzunehmen.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Die Y-GmbH möchte allgemeine Verwaltungskosten in der HB in die Herstellungskosten ihrer Erzeugnisse einbeziehen, in der StB dagegen nicht. Ist das zulässig?
§ 6 Abs. 1 Nr. 1b S. 1 EStG räumt zwar ein Wahlrecht ein, S. 2 verlangt aber bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG die Übereinstimmung mit der Handelsbilanz. Die allgemeine Regel des § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG wird insoweit verdrängt.
Erst antworten, dann Begründung sehen
Weitere Themen: Bilanzsteuerrecht
Mustergliederung und Kernpunkte sind redaktionelle Inhalte von Steuerberaterexamen.io (Rechtsstand 2026, Stand 13.10.2026) – kein amtliches Prüfungsthema und keine Rechtsberatung.
Gegliedert ist gut. Vorgetragen ist besser.
In der Prüfung zählt, wie Sie das Thema in zehn Minuten frei und strukturiert vortragen. Üben Sie genau das – mit 30 Minuten Vorbereitung, Transkript und Bewertung.
- Kurzvortrag-Training mit Transkript und Bewertung
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