BFH, Beschluss vom 26.09.2014 – XI S 14/14
Aus dem Leitsatz
NV: Ob an der Rechtsprechung des BFH festzuhalten ist, wonach Vertrauensgesichtspunkte nicht bei der Festsetzung der Umsatzsteuer, sondern ggf. nur im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme berücksichtigt werden können, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Leistungsempfänger auf die Angaben des Lieferanten vertraute und sich diese Angaben --wie hier die…
Leitsatz
NV: Ob an der Rechtsprechung des BFH festzuhalten ist, wonach Vertrauensgesichtspunkte nicht bei der Festsetzung der Umsatzsteuer, sondern ggf. nur im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme berücksichtigt werden können, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Leistungsempfänger auf die Angaben des Lieferanten vertraute und sich diese Angaben --wie hier die Rechnungsanschrift-- später als falsch herausstellen, ist nicht im AdV-Verfahren, sonden im Hauptsacheverfahren zu klären.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 163 AOAbweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
- § 227 AOErlass
- § 6a Abs. 4 S. 1 UStGInnergemeinschaftliche Lieferung
- § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStGAusstellung von Rechnungen
- § 15 UStGVorsteuerabzug
- § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDVGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- § 17c Abs. 2 Nr. 9 UStDVNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
- Art. 19 Abs. 4 GG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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