11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.03.2014 – XI S 1/14

Darlegungsanforderungen bei Anhörungsrüge - Statthaftigkeit eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung bei abgelehnter Prozesskostenhilfe - Kostenentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit einem Vorbringen, das die Rechtmäßigkeit und Legitimation der angerufenen Gerichtsbarkeit bestreitet, wird kein Gehörsverstoß dargetan .

Leitsatz

  1. NV: Mit einem Vorbringen, das die Rechtmäßigkeit und Legitimation der angerufenen Gerichtsbarkeit bestreitet, wird kein Gehörsverstoß dargetan .
  2. NV: Den Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge genügt es nicht, wenn sich der Rügeführer gegen die aus seiner Sicht unzutreffende Sachverhaltsdarstellung im angefochtenen Beschluss wendet, ohne im Übrigen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu behaupten und insoweit darzulegen, dass nach seiner "Richtigstellung" eine günstigere Entscheidung möglich gewesen wäre .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 16. Dezember 2013, Az: XI S 20/13 (PKH), Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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