11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.02.2011 – XI S 1/11

Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer NZB

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung einer NZB ist nicht statthaft .

Leitsatz

  1. NV: Eine Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung einer NZB ist nicht statthaft .
  2. NV: Zu den Tatsachen, auf die das Urteil gemäß § 96 Abs. 2 FGO gestützt wird bzw. zu den tatsächlichen Feststellungen, die den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich binden, gehören lediglich die für die Entscheidung des FG maßgeblichen Tatsachen, d.h. das, was das FG als unstreitig oder bewiesen angesehen hat, sowie Schlussfolgerungen tatsächlicher Art, nicht aber das Vorbringen eines Beteiligten .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 2. Dezember 2010, Az: XI B 23/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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