11. SenatNV

BFH, Urteil vom 30.03.2011 – XI R 9/10

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.01.2011 V R 65/09 - Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und Reitstunden

Aus dem Leitsatz

NV: Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von Reitpferden (sog. Pensionspferdehaltung) sowie aus der stundenweisen Vermietung eigener Reitpferde unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG .

Leitsatz

NV: Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von Reitpferden (sog. Pensionspferdehaltung) sowie aus der stundenweisen Vermietung eigener Reitpferde unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 14. April 2010, Az: 1 K 4936/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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