BFH, Urteil vom 09.02.2011 – XI R 35/09
Aus dem Leitsatz
Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA nach § 15a UStG, der dadurch entsteht, dass der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, gehört zu den Masseverbindlichkeiten und kann durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden .
Leitsatz
Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA nach § 15a UStG, der dadurch entsteht, dass der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, gehört zu den Masseverbindlichkeiten und kann durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 8. Oktober 2009, Az: 5 K 1096/07 U, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 15a UStGBerichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStGÄnderung der Bemessungsgrundlage
- § 38 InsOBegriff der Insolvenzgläubiger
- § 55 InsOSonstige Masseverbindlichkeiten
- § 87 InsOForderungen der Insolvenzgläubiger
- § 108 InsOFortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse
- § 34 AOPflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
- § 251 Abs. 3 AOVollstreckbare Verwaltungsakte
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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