11. SenatNV
BFH, Beschluss vom 11.11.2013 – XI B 99/12
Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG - Feststellungsklage
Aus dem Leitsatz
1. NV: Fragen, die sich nur stellen können, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden und rechtfertigen deshalb nicht die Zulassung der Revision.
Leitsatz
- NV: Fragen, die sich nur stellen können, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden und rechtfertigen deshalb nicht die Zulassung der Revision.
- NV: An eine tatsächliche Würdigung des FG ist der BFH im Revisionsverfahren --und damit auch im NZB-Verfahren-- gebunden, wenn sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze und Denkgesetze verstößt.
- NV: Das deutsche Verfahrensrecht sieht in § 41 Abs. 1 Alt. 1 FGO eine Feststellungsklage nur hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, nicht aber im Hinblick auf (bloße) Vorfragen vor; aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich insoweit nichts anderes.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 12. Juli 2012, Az: 5 K 443/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Weitere Entscheidungen zu § 41 FGO
- BFH IX R 2/25 vom 30.06.2026amtlichKeine eidesstattliche Versicherung von datenschutzrechtlichen Auskünften einer Finanzbehörde1. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält keine Rechtsgrundlage, nach der der Verantwortliche verpflichtet wäre, die Richtigkeit und Vollständigkeit…
- BFH V R 25/23 vom 04.12.2025amtlichZur Fristsetzung nach § 63 Abs. 4 Satz 1 der AbgabenordnungAOSetzt das FA einer Körperschaft eine Frist nach § 63 Abs. 4 Satz 1 AO zur Verwendung nicht zeitnah verwendeter Mittel und begehrt die Körperschaft die…
- BFH IX R 30/22 vom 11.03.2025amtlichKein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung1. Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der…
- BFH VII R 3/23 vom 14.01.2025amtlichFeststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses nach dem GSA Fleisch1. Für eine Feststellungsklage gemäß § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt ein hinreichend konkretisiertes Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der…
- BFH I R 24/22 vom 16.10.2024amtlichGesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter1. Für eine KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA (Anwendung des…
- BFH X R 7/21 vom 28.09.2022amtlichKein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen1. § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG ist dahin auszulegen, dass Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat