11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.11.2010 – XI B 67/09

Nichtzulassungsbeschwerde: Abweichung des FG von einer zuvor geäußerten Auffassung des Berichterstatters

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist bereits geklärt, dass grundsätzlich keine unzulässige Überraschungsentscheidung vorliegt, wenn das FG in der abschließenden Entscheidung von der Rechtsauffassung des Berichterstatters abweicht, die dieser im Erörterungstermin geäußert hat .

Leitsatz

NV: Es ist bereits geklärt, dass grundsätzlich keine unzulässige Überraschungsentscheidung vorliegt, wenn das FG in der abschließenden Entscheidung von der Rechtsauffassung des Berichterstatters abweicht, die dieser im Erörterungstermin geäußert hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 12. Februar 2009, Az: 3 K 268/00, Urteil; nachgehend BFH, 7. Februar 2011, Az: XI S 29/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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