BFH, Beschluss vom 16.07.2024 – XI B 37/23
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Frage, ob sich die Grundsätze zur Vereinbarkeit der nach der Abgabenordnung (AO) festzusetzenden Zinsen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282) auch auf Säumniszuschläge übertragen lassen, hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr.
Leitsatz
- NV: Die Frage, ob sich die Grundsätze zur Vereinbarkeit der nach der Abgabenordnung (AO) festzusetzenden Zinsen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282) auch auf Säumniszuschläge übertragen lassen, hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr.
- NV: In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau gegen die in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO festgelegte Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BFH-Urteile vom 23.08.2022 - VII R 21/21, BFHE 278, 1, BStBl II 2023, 304, Rz 38 ff.; vom 15.11.2022 - VII R 55/20, BFHE 278, 403, BStBl 2023, 621, Rz 19 ff.; vom 23.08.2023 - X R 30/21, BFHE 282, 195, BStBl II 2024, 215, Rz 51 f.).
- NV: Durch diese --im Hauptsacheverfahren ergangenen-- Entscheidungen sind die verschiedentlich geäußerten Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge (BFH-Beschlüsse vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV), BFHE 276, 535, Rz 29 ff.; vom 11.11.2022 - VIII B 64/22 (AdV), BFHE 278, 36, Rz 16 ff.; vom 28.12.2022 - III B 48/22 (AdV), BFH/NV 2023, 970, Rz 13 ff.; vom 22.09.2023 - VIII B 64/22 (AdV), Deutsches Steuerrecht kurzgefasst 2023, 335, Rz 20 ff.) überholt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.05.2023 - 6 K 2067/20 AO wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 23. Mai 2023, Az: 6 K 2067/20 AO, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 233a AOVerzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- § 238 AOHöhe und Berechnung der Zinsen
- § 240 AOSäumniszuschläge
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGORevision
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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