11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.08.2014 – XI B 32/14

Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des Klagebegehrens - Keine erneute Entscheidung über bereits rechtskräftig festgestellte Rechtsfolgen - Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme bei Erkrankung eines Mitglieds der prozessbevollmächtigten Sozietät

Aus dem Leitsatz

NV: Weist das FG die Klage gegen einen Umsatzsteuer-Änderungsbescheid als unbegründet ab, umfasst die Rechtskraft der Entscheidung selbst dann die Feststellung, dass der angefochtene Bescheid weder nichtig noch rechtswidrig ist, wenn es das Klagebegehren insoweit verkannt hätte .

Leitsatz

NV: Weist das FG die Klage gegen einen Umsatzsteuer-Änderungsbescheid als unbegründet ab, umfasst die Rechtskraft der Entscheidung selbst dann die Feststellung, dass der angefochtene Bescheid weder nichtig noch rechtswidrig ist, wenn es das Klagebegehren insoweit verkannt hätte .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 18. Februar 2014, Az: 6 K 2418/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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