11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.12.2011 – XI B 21/11

Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine Mitglieder

Aus dem Leitsatz

1. NV: Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist für Zwecke der Umsatzsteuer zu prüfen, welche Leistungen ein Verein gegenüber seinen Mitgliedern erbracht hat, ob dafür ein Entgelt bezahlt worden ist und wie hoch Letzteres ggf. war. Ausgangspunkt ist danach stets die Frage in wieweit entgeltliche Vorteile der Mitglieder jeweils konkret festzustellen sind.…

Leitsatz

  1. NV: Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist für Zwecke der Umsatzsteuer zu prüfen, welche Leistungen ein Verein gegenüber seinen Mitgliedern erbracht hat, ob dafür ein Entgelt bezahlt worden ist und wie hoch Letzteres ggf. war. Ausgangspunkt ist danach stets die Frage in wieweit entgeltliche Vorteile der Mitglieder jeweils konkret festzustellen sind. Die Höhe des Entgelts bemisst sich sodann nach § 10 UStG.
  2. NV: Als ein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO kann die Nichtbeachtung der Bindungswirkung des zurückverweisenden Urteils gemäß § 126 Abs. 5 FGO geltend gemacht werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 10. Dezember 2010, Az: 16 K 329/09, Urteil; vorgehend BFH, 18. Juni 2009, Az: V R 77/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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