BFH, Beschluss vom 18.05.2017 – XI B 1/17
Aus dem Leitsatz
1. NV: Eine GmbH & Co. KG i.L. bleibt so lange beteiligtenfähig, bis alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Ansprüche und Verpflichtungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem FA gehört, abgewickelt sind .
Leitsatz
- NV: Eine GmbH & Co. KG i.L. bleibt so lange beteiligtenfähig, bis alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Ansprüche und Verpflichtungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem FA gehört, abgewickelt sind .
- NV: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Komplementär-GmbH führt nicht zur Unterbrechung eines Klageverfahrens der KG .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. Oktober 2016 15 K 851/11 U wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 18. Oktober 2016, Az: 15 K 851/11 U, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 131 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HGBFortsetzung mit dem Erben; Ausscheiden des Erben
- § 161 Abs. 2 HGBKommanditgesellschaft
- § 240 ZPO
- § 394 FamFG
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