10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.09.2013 – X S 32/13

Beiordnung eines Notanwalts

Aus dem Leitsatz

NV: Die Bestellung eines Notanwalts für ein Verfahren vor dem BFH setzt die Darlegung und Glaubhaftmachung voraus, dass der Antragsteller zumindest eine gewisse Anzahl von Vertretungsbefugten vergeblich um Übernahme des Mandats ersucht habe, hilfsweise, warum ihm dies unmöglich gewesen sei .

Leitsatz

NV: Die Bestellung eines Notanwalts für ein Verfahren vor dem BFH setzt die Darlegung und Glaubhaftmachung voraus, dass der Antragsteller zumindest eine gewisse Anzahl von Vertretungsbefugten vergeblich um Übernahme des Mandats ersucht habe, hilfsweise, warum ihm dies unmöglich gewesen sei .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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